Punkte zur Beachtung

Bitte beachten:

  • Die Probenahme erfolgt ausschließlich durch einen Arzt (Hausarzt/Arbeitsmediziner ...). Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer Ärztin / einem Arzt aus unserer Liste. Es sind  in der Regel Termine für Vormittag und Nachmittag, teilweise auch am Wochenende vefügbar.
  • Die Proben kann auch jeder andere Arzt abnehmen, es wäre dann nur der Probentransport zu uns zu organisieren! Probenabgabe in diesem Fall >>Link. Probenahmesets können von uns bereitgestellt werden.
  • Quarantäne: Falls Sie die Testung zur Aufhebung einer selbstverpflichteten Quarantäne benötigen, senden Sie unseren Prüfbericht mit einem Begleitschreiben ("... ich widerrufe meine selbstverpflichtete Heimquarantäne und lege den Befund bei.") an die zuständige BH.
  • Grenzübertritt: Erkundigen Sie sich bitte genau, welche Dokumente Sie für einen Grenzübertritt benötigen!
    • Falls ein ärztliches Zeugnis benötigt wird, bekommen Sie dieses vom Arzt der den Abstrich abnimmt, nachdem wir ihm den Prüfbericht übermittelt haben.
    • Gerne vermerken wir Ihre Passnummer oder den Zeitpunkt der Probenahme am Befund.
    • Alle unsere Prüfberichte beinhalten eine Bestätigung in englischer Sprache.
  • Bitte verwenden Sie dieses Begleitschreiben - nur so kann gewährleistet werden, dass alle Daten für die Ergebnisinterpretation vorhanden sind! Das Begleitschreiben ist weiters Ihr rechtsverbindlicher Auftrag an uns, die Testung durchzuführen.
Impressum:
Dr. Georg Mößlacher · +43 - 664 - 735 69 327 · office(at)innovetlab(dot)at · 4983 St. Georgen Nr 5 · Österreich
IBAN: AT93 2032 0321 0040 9593 · BIC: ASPKAT2LXXX · ATU 71922468